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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Urheberschutz und Nutzungsrechte 1.1 Der einem Kommunikation Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. 1.2 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) des Kommunikation Designers sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 1.3 Ohne Zustimmung des Kommunikation Designers dürfen seine Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Orginal noch in der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. 1.4 Die Werke des Kommunikation Designers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachten Zweck. Das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwenden erwirbt der Auftraggeber / Ververter mit der vollständigen Zahlung des Honorars. 1.5 Wiederholungsnutzung (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzung (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung des Kommunikation Designers. 1.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechts an Dritte bedarf der Einwilligung des Kommunikation Designers. 1.7 Über den Umfang der Nutzung steht dem Kommunikation Designer ein Auskunftsanspruch zu. 2.Honorar 2.1 Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinabart wird, nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer. 2.2 Eine unentgeldliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich. 2.3 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden ist. 2.4 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann der Kommunikation Designer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. 2.5 Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. 3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten 3.1 Die Änderungen von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderungen von Werkzeichnungen sowie anderer Zusatzleistugen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung, u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. 3.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstandene technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten. 3.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber / Verwerter zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet. 3.4 Die Vergabe kreativer Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (Lithographie, Druckausführung, Versand) nimmt der Kommunikation Designer nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber / Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. 3.5 Soweit der Kommunikation Designer auf Veranlassung des Auftraggebers / Verwerters Fremdleistungen in eigenem Namen vergibt, stellt der Auftraggeber / Verwerter den Kommunikation Designer von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. 3.6 Die Vergütung der Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. 4. Eigentumsvorbehalt und Verwendungsgefahr 4.1 An den Arbeiten des Kommunikation Designers werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. 4.2 Die Orginale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an den Kommunikation Designer zurückzugeben, sofern nicht ausdrückllich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 4.3 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnun des Auftraggebers / Verwerters. 5. Korrektur und Produktionsüberwachung 5.1 Vor Produktionsbeginn sind dem Kommunikation Designer Korrekturmuster vorzulegen. 5.2 Die Produktion wird vom Kommunikation Designer nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist der Kommunikation Designer ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen. 6. Haftung 6.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird vom Kommunikation Designer nicht übernommen, gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. 6.2 Der Auftraggeber / Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. 6.3 Soweit der Kommunikation Designer auf Veranlassung des Auftraggebers / Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und die Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. 6.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber / Verwerter. Delegiert der Auftraggeber / Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Kommunikation Designer, stellt er ihn von der Haftung frei. 6.5 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung des Kommunikation Designers nicht ausgeschlossen. 7. Belegexemplar Von vervielfältigten Werken sind dem Kommunikation Designer mindestens 10 ungefaltete Belegexemplare unentgeldlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung nutzen darf. 8. Gestaltungsfreiheit 8.1 Für den Kommunikation Designer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. 8.2 Die dem Kommunikation Designer überlassenen Vorlagen ( z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber / Verwerter zur Verwendung berechtigt ist. 9. Erfüllungsort Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Kommunikation Designers. 10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. |